Meine Leistungen können als umgewandelte Pflegesachleistungen §45a, Entlastungsleistungen §45b oder Verhinderungspflege §39 direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Über folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Pflege vom Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html