Kostenübernahme

Meine Leistungen können als umgewandelte Pflegesachleistungen §45a, Entlastungsleistungen §45b direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Über folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Pflege vom Bundesgesundheitsministerium:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html