Kostenübernahme

Meine Leistungen können als umgewandelte Pflegesachleistungen §45a, Entlastungsleistungen §45b oder Verhinderungspflege §39 direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Über folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Pflege vom Bundesgesundheitsministerium:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html